Kosten & Ermäßigungen
Kosten bei Rücktritt von Kinder- und Jugendfreizeiten
Die Anmeldung ist für Sie verbindlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Falle eines Rücktritts Storno-/Bearbeitungsgebühren pro Person in Prozent vom vollständigen Reisepreis (nicht Elternbeitrag) erheben müssen:
Sonderstornobedingungen für Kinder- und Jugendreisen 2021
- Bis 31 Tage vor Reiseantritt: kostenlose Stornierung
- Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises
- Rücktritt ab 22 Tage vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises
- Rücktritt ab 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- Rücktritt am Abreisetag oder später: 90% des Reisepreises
Zusätzlich zu den Stornierungsgebühren der Veranstalter wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,50 Euro durch das Sozialwerk erhoben.
Sportcamp Regen
- Bis 31 Tage vor Reisebeginn keine Stornogebühren
- Ab 30 Tage vor Reisebeginn 50 Euro Stornogebühren
Bath University/Rossall Scholl
- Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 50 Euro
- Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn 30% der Reisekosten – mindestens 50 Euro
- Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% der Reisekosten – mindestens 50 Euro
- Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% der Reisekosten – mindestens 50 Euro
- Absage am Anreisetag oder später 90% der Reisekosten
Zusätzlich zu den Stornierungsgebühren der Veranstalter wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,50 Euro durch das Sozialwerk erhoben.
Derzeit noch in Bearbeitung
- Bis 3 Monate vor Reiseantritt: keine Stornierungskosten
- Bis 30 Tage vor Anreise: 30% Stornierungskosten des Reisepreises
- Bei allen späteren Stornierungen. 77 Euro des Reisepreises
Zusätzlich zu den Stornierungsgebühren der Veranstalter wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,50 Euro durch das Sozialwerk erhoben.
- Bis 4 Monate vor Reiseantritt: kostenfrei
- Bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
- Ab dem 13. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
Zusätzlich zu den Stornierungsgebühren der Veranstalter wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,50 Euro durch das Sozialwerk erhoben.
- Bis 61 Tage vor Reiseantritt: 15 Euro Bearbeitungsgebühr
- 60 bis 45 Tage vor Reiseantritt: 25 Prozent des Gesamtpreises
- 44 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 50 Prozent des Reisepreises
- 13 bis 2 Tage vor Reiseantritt: 80 Prozent des Reisepreises
- 1 Tag vor Reiseantritt/Nichtantritt: 100 Prozent des Reisepreises
Zusätzlich zu den Stornierungsgebühren der Veranstalter wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,50 Euro durch das Sozialwerk erhoben.
Allgemeine Staffel, gültig soweit keine andere Staffel Anwendung findet:
- Bis 60 Tage vor Anreise: 5 % des Reisepreises (mindestens 20,00 €)
- Vom 59. bis 31. Tag vor Anreise: 20 % des Reisepreises
- Vom 30. bis zum 16. Tag vor Anreise: 35 % des Reisepreises
- Vom 15. Tag bis 7. Tag vor Anreise: 50 % des Reisepreises
- Vom 6. Tag bis 1 Tag vor Anreise: 60 % des Reisepreises
- Am Reisetag und bei Nichtanreise: 80 % des Reisepreises
Staffel für Reisen, die eine Flugreise beinhalten:
- Bis 60 Tage vor Anreise: 20 % des Reisepreises (mindestens 20,00 €)
- Vom 59. bis 31. Tag vor Anreise: 35 % des Reisepreises
- Vom 30. bis zum 16. Tag vor Anreise: 65 % des Reisepreises
- Vom 15. Tag bis 7. Tag vor Anreise: 75 % des Reisepreises
- Vom 6. Tag bis 1 Tag vor Anreise: 80 % des Reisepreises
- Am Reisetag und bei Nichtanreise: 90 % des Reisepreises
Zusätzlich zu den Stornierungsgebühren der Veranstalter wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,50 Euro durch das Sozialwerk erhoben.
- Kostenfreie Stornierung bis zum 26.03.2021. Danach fallen Stornierungsgebühren für die Unterkunft in der Jugendherberge Hohensolms an.
- Diese sind unter "Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tagungshäuser der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau" einzusehen
Zusätzlich zu den Stornierungsgebühren des Veranstalters wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,50 Euro durch das Sozialwerk der Verkehrsverwaltung erhoben.
Zusatz Jugenderholung
Die Jugenderholungsmaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit dem Bundeswehr-Sozialwerk angeboten.
Bei Antragstellung
- erstattet das SW die 50,00 € überschreitenden Fahrkosten (günstigste Bahnfahrt 2. Kl.)
des Jugendlichen zum/vom Sammelort. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören bis zum vollendeten 15. Lebensjahr des Jugendlichen auch die Fahrkosten einer Begleitperson.
Anträge müssen innerhalb von 4 Wochen nach Abschluß der Reise gestellt werden.
Kinder und Jugendliche, die die ausgeschriebenen Altersgrenzen über-/unterschreiten, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Ermäßigte Elternbeiträge für Tarifbeschäftigte...
...der Bundesfinanzverwaltung bei Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
Unser Sozialwerk erhält aus dem Bundeshaushalt einen Zuschuss in Höhe von 0,65 € je Monatsmitgliedsbeitrag.
Insgesamt stehen dadurch jährlich rd. 160.000 € zur Verfügung, die zweckgebunden für Kinder-, Jugend- und Elternerholungsmaßnahmen verwendet werden müssen.
Der zur Finanzierung der Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen eingesetzte Bundeszuschuss unterliegt als "lohngleiche Zuwendung" der Lohnsteuer. Diese wird pauschal vom Sozialwerk an das Finanzamt Bonn Innenstadt abgeführt. Die betroffenen Eltern werden dadurch nicht mit der Lohnsteuer belastet.
Im Rahmen einer Prüfung nach dem Sozialgesetzbuch wurde festgestellt, dass der Bundeszuschuss bei tarifbeschäftigten Eltern der berücksichtigten Kinder/Jugendlichen auch sozialversicherungspflichtig ist.
Da eine pauschale Zahlung der Sozialversicherungsabgaben durch den Arbeitgeber und/oder das Sozialwerk im Sozialversicherungsrecht nicht vorgesehen ist, muss der auf den jeweils betroffenen Tarifbeschäftigten entfallende Teil des Bundeszuschusses der gehaltszahlenden Stelle mitgeteilt werden, damit die Sozialversicherungsbeiträge individuell einbehalten werden können.
Das führt dazu, dass die betroffenen Tarifbeschäftigten nach erfolgter Erholungsmaßnahme in der Gehaltsabrechnung mit den Arbeitnehmeranteilen der Sozialversicherung (rd. 20 %) auf den anteilig für die betroffene Maßnahme eingesetzten Bundeszuschuss belastet werden.
Neu
Anmeldeschluß
Ihre Anmeldung für Kinderfreizeiten reichen Sie bitte bis zum 31. Dezember bei Ihrem Bezirk ein!
Hinweis
Anmeldevordrucke erhalten Sie bei Ihrem Bezirksvorsitzenden, im Internet oder bei der Geschäftsstelle des Hauptvorstandes:
N.N.