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SW-Info
Fehler beim Beitragseinzug der Selbstzahler 2021
Beim Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge für die Mitglieder, deren Beitrag nicht monatlich bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung abgebucht wird, ist ein Fehler unterlaufen.
Der Einzug wird von deren Banken nicht akzeptiert und zurückgewiesen. Der Fehler ist hier bekannt und wird zusammen mit der Bank für Sozialwirtschaft korrigiert.
Von den betroffenen Mitgliedern ist daher nichts zu veranlassen. Der Einzug wird nunmehr in Kürze erfolgen.
Ihr Team vom Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung