Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Mitglied werden - Gutes tun und selbst davon profitieren!

Das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. wurde im November 1958 als Selbsthilfeeinrichtung der Bediensteten der Bundesfinanzverwaltung gegründet.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der die Fürsorgemaßnahmen der Verwaltung und der Sozialversicherungsträger gegenüber den Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung und ihrer wirtschaftlich nicht selbständigen Familienangehörigen unterstützt.

Voraussetzung

Mitglied kann jede / jeder Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung (BMF, Zoll, BZSt u.a.) werden und das auch schon während der Ausbildung oder in der Probezeit.

Zusätzlich nehmen wir Fördermitglieder auf. Im Rahmen unserer Hauptvertreterversammlung 2022 wurde beschlossen, bis zu 1.000 Fördermitglieder aufzunehmen. Die Fördermitglieder müssen eine Beschäftigung (aktiv oder als Ruheständler) im öffentlichen Dienst nachweisen und sich zu Zielen unseres Sozialwerks bekennen. Das Kontingent von 1.000 Fördermitgliedern ist noch nicht ausgeschöpft.

Mitgliedschaft

Laden Sie sich die Beitrittserklärung herunter, füllen Ihn vollständig aus und senden uns diesen nach Unterzeichnung zu. Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen wenden Sie sich an eine Kollegin bzw. einen Kollegen in Ihrer Nähe. In den meisten Ämtern gibt es auch vor Ort eine Kollegin oder Kollegen, die gerne weiterhelfen. Die Ansprechpartner/-innen Ihres Bezirks finden Sie hier.

Der Beitrittserklärung zu einer Fördermitgliedschaft ist ein Nachweis über die Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst beizufügen, z.B. Lohnbescheinigung/ Urkunde/ Arbeitsvertrag aus einem aktiven Dienstverhältnis oder als Ruheständler. In den Dokumenten enthaltene Angaben zu Lohn und Gehalt können geschwärzt werden.

Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich zum Ersten eines jeden Monats beginnen. Kündigungen sind lediglich zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich.

Unsere Mitglieder können alle Ferienangebote des Sozialwerks der Bundesfinanzverwaltung e.V., Wellhub sowie die Ferienunterkünfte unserer kooperierenden Sozialwerke zum Mitgliederpreis nutzen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass unsere Fördermitglieder satzungsgemäß von der Teilnahme an geförderten Kinder- und Jugendfreizeiten ausgeschlossen sind. Diese können jedoch zum üblichen Reisepreis in Anspruch genommen werden. 

Mitgliedsbeiträge

  • für Anwärter, Auszubildende und Praktikanten 1,00 Euro / Monat → 12,00 Euro / Jahr (per Sepa-Lastschrift) 

  • für aktive Bedienstete, Renten- und Versorgungsempfänger 3,80 Euro / Monat → 45,60 Euro / Jahr (per Sepa-Lastschrift) 

  • für ehemalige Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung (ausgenommen Rente / Pension) 4,50 Euro / Monat → 54,00 Euro / Jahr (per Sepa-Lastschrift) 

  • für Fördermitglieder 6,00 Euro / Monat → 72,00 Euro / Jahr per Sepa-Lastschrift

Mitgliedsbeiträge als Spenden abzugsfähig

Das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. ist nach aktuellem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Innenstadt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer sowie nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetztes von der Gewerbesteuer befreit, da die Zuwendung nur der Förderung des Wohlfahrtswesens dient. Bei Spenden bis 300,00 Euro gilt als Nachweis der geleisteten Beiträge in der Regel eine Kopie der monatlichen Gehaltsabrechnung, eine Kopie des Kontoauszugs oder die eines Überweisungsträgers o.ä.

Spendenbescheinigungen bis 300,00 Euro zur Vorlage beim Finanzamt werden nicht mehr ausgestellt. 

Mitglieder werben Mitglieder

Sollten Sie bereits Mitglied im Sozialwerk sein, laden wir Sie herzlich ein, neue Mitglieder für unsere Gemeinschaft zu gewinnen. Wir bedanken uns für jede Werbung mit einem Gutschein in Höhe von 10,00 Euro. 

Weitere Infos und Unterstützung?

Für Auskünfte und Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle in Bonn gerne zur Verfügung.

Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V.
Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn
Tel.: +49 228 303-13233
+49 228 303-13050 / -13051
Mail: sozialwerk@zoll.bund.de