Spenden
Hilfe durch Selbsthilfe – der Stärkere für den Schwächeren – Solidarität. Seit mehr als 60 Jahre gibt es in der Bundesfinanzverwaltung durch den gelebten Zusammenhalt und die Solidarität eine erfolgreiche Gemeinschaft:
Das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V..
Der Verein unterstützt die Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber den Beschäftigten. Er bietet Erholungsmöglichkeiten für Familien und Erwachsene in attraktiven Ferienhäusern, unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Kinder- und Jugendfreizeiten
– auch für Menschen mit Handikap - und unterbreitet Angebote für gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Als gemeinnützig anerkannter Vereins sind wir zum Empfang von Spenden berechtigt. Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Spende auch eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, soweit dies für einen Abzug als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung erforderlich ist.
So können Sie uns unterstützen:
- Werden Sie Mitglied
- Engagieren Sie sich ehrenamtlich
- Lassen Sie uns eine Spende zukommen.
Nach der Schließung aller Erholungseinrichtungen für zwei Monate im Frühjahr 2020, welche bereits erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Vereins hatte, sind unsere Einrichtungen gemäß Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut seit 1. November 2020 bis vorerst 7. März 2021 geschlossen. Die getroffene Entscheidung stellt uns abermals vor eine finanzielle Herausforderung.
Wie sich die weitere Entwicklung der Corona Krise darstellen wird, kann niemand vorhersagen.
Sicher ist aber: Auch in Zukunft werden uns Hygienemaßnahmen, Abstandhalten und Kontaktbeschränkungen sowie weitere Sicherheitsmaßnahmen begleiten.
Der Sommer 2020 zeigte sehr große Leerstände vor allem in den beliebten Ferienanlagen am Gardasee. Und die Hygieneauflagen bedeuten für die Erholungseinrichtungen in Deutschland eingeschränkte Belegungen auch für die noch kommende Zeit.
Die WHO erwartet eine „sehr lange Pandemie“ erklärte das Notfallkomitee der WHO im August 2020 – sechs Monate nach Ausruf des internationalen Notstands. Wie Sie sich sicher denken können, führt uns das in eine schwierige wirtschaftliche Situation, von der wir noch nicht wissen, was dies für die Zukunft des Sozialwerks der Bundesfinanzverwaltung bedeutet.
Kurzfristig sind wir für jede finanzielle Unterstützung dankbar, die wir erhalten können. Neben dem Kurzarbeitergeld und der Überbrückungshilfe durch den Staat freuen wir uns auch über Ihre Spende oder einen Beitritt zum Verein.
Vereinfachter Spendennachweis
Bei Beträgen unter 200,- EUR (bis 31.12.2020)/ 300,- EUR (seit 01.01.2021) gilt als Nachweis die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes. Die Unterlagen müssen nicht bei Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt beigefügt werden. Sie sind nur auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen. Dafür bitte die Belege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufbewahren.
Bankverbindung
IBAN: DE66 3702 0500 0007 0069 03
Bank für Sozialwirtschaft Köln
Verwendungszweck: Spende
Vielen herzlichen Dank!
Ihr Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung