Camping-Card International

Das Sozialwerk ist kooperatives Mitglied des Deutschen Camping-Clubs (DCC). Durch diese Mitgliedschaft wird den Campingfreunden unter den Mitgliedern die Möglichkeit des kostenfreien Bezugs des Camping-Carnets-International (CCI) ermöglicht. Die Kosten trägt das SW.

Was ist die Camping-Card?

Das CCI ist eine Ausweiskarte für Camper.

Es kann anstelle des Personalausweises oder Reisepasses beim Campingsplatzverwalter hinterlegt werden. Es erhält seine Gültigkeit durch die Unterschrift des Card-Inhabers und gilt nur für das angegebene Jahr.

Versicherung

Der Card-Inhaber und seine Mitreisenden sind durch eine Haftpflichtversicherung gegen Körper- und Sachschäden an Drittpersonen versichert. Auf den meisten Campingplätzen gibt es bei Vorlage der Card eine Ermäßigung auf die Stellplatzgebühr.

Ermäßigung

Bei Campingplätzen im Ausland geben viele Campingplatzunternehmer nur noch dem Inhaber der Camping-Card eine Ermäßigung, daher empfiehlt es sich, für jedes Familienmitglied über 10 Jahre eine eigene Camping-Card zu beantragen.

Fachzeitschrift

Beim DCC kann gegen Vorlage einer Bestätigung über die Mitgliedschaft im Sozialwerk die Fachzeitschrift "Der Campingführer" zu einem ermäßigten Preis bezogen werden.

Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?

Für den Bezug der Cards gibt es einen Vordruck, der bei der Geschäftsstelle des Hauptvorstandes oder der Bezirke erhältlich ist.

Der Antragsteller füllt diesen Vordruck - zweckmäßigerweise jährlich gegen Ende des Jahres - aus und leitet ihn an die Geschäftsstelle des Hauptvorstandes weiter. Dem Antrag ist ein mit der eigenen Adresse versehener Freiumschlag beizufügen.

Versicherungsschutz

Der CCI-Inhaber und im Fahrzeug mitreisende Personen (bis max. 11 Personen) sind gegen Haftpflichtansprüche wegen Körper- und Sachschäden an Dritten versichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Versicherungsbedingungen bis zu einem Betrag von...

1.500.000 € als Einheitsdeckungssumme für Personen und Sachschäden
10.000 € für Vermögensschäden höchstens 30.000 € im Versicherungsjahr
Von jedem Vermögensschaden muss der Versicherungsnehmer 20 % (mindestens 50 €) selbst tragen.