Reisen mit dem Hund

Ihr vierbeiniger Freund soll während Ihres Aufenthaltes in einer Ferienunterkunft des Sozialwerkes oder eines Partner-SW nicht alleine bleiben?

Wir haben eine Liste mit infrage kommenden Unterkünften zusammengestellt. Suchen Sie sich eine Ferienunterkunft aus und kontaktieren Sie die Belegungsstelle über die weitere Vorgehensweise.
 

Aktuelle Haustierliste

Das müssen Sie wissen

• Die Mitnahme eines Haustieres ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem jeweiligen
Sozialwerk möglich. Bei Ihrer schriftlichen Anmeldung ist der „Vierbeiner“ mit aufzuführen.

• Kampfhunde sind grundsätzlich nicht erlaubt.

• Jeder Hundehalter hat Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen und ist gehalten, seinen Hund
unter Umständen an der Leine zu führen (z.B. für den Fall, dass sich andere Gäste belästigt
fühlen oder gar ängstlich reagieren).

• Die Auslands-Angebote des Sozialwerks der BFV können - aufgrund paritätischer Verträge -
ausschließlich nur von den eigenen Mitgliedern gebucht werden.